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   VG Ansbach, 28.04.2009 - AN 1 K 07.00500   

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VG Ansbach, 28.04.2009 - AN 1 K 07.00500 (https://dejure.org/2009,73833)
VG Ansbach, Entscheidung vom 28.04.2009 - AN 1 K 07.00500 (https://dejure.org/2009,73833)
VG Ansbach, Entscheidung vom 28. April 2009 - AN 1 K 07.00500 (https://dejure.org/2009,73833)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Klage auf Anerkennung weiterer Dienstunfallfolgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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  • BVerwG, 08.03.2004 - 2 B 54.03

    Anforderungen an die Ursächlichkeit i.S.d. Dienstunfallrechts - Kausalität

    Auszug aus VG Ansbach, 28.04.2009 - AN 1 K 07.00500
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 1.3.2007 - 2 A 9/04; Urteil vom 28.4.2002 - 2 C 22/01, ZBR 2003, 140; Beschluss vom 8.3.2004 - 2 B 54/03, Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 13, vom 29.12.1999 - 2 B 100/99; Beschluss vom 20.2.1998 - 2 B 81/97) sind als Ursache im Rechtssinne auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Dienstunfallversorgung nur solche für den eingetretenen Schaden ursächlichen Bedingungen im naturwissenschaftlich-philosophischen (natürlich-logischen) Sinne anzuerkennen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg nach natürlicher Betrachtungsweise zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben.

    Keine Ursachen im Rechtssinne sind deshalb so genannte Gelegenheitsursachen, d.h. Ursachen, bei denen zwischen dem eingetretenen Schaden und dem Dienst eine rein zufällige Beziehung besteht, wenn also die krankhafte Veranlagung oder das anlagebedingte Leiden so leicht ansprechbar waren, dass es zur Auslösung akuter Erscheinungen nicht besonderer, in ihrer Eigenart unersetzlicher Einwirkungen bedurfte, sondern auch ein anderes alltäglich vorkommendes Ereignis denselben Erfolg herbeigeführt hätte (BVerwG, Beschluss vom 8.3.2004, a.a.O.).

    Dem Beamten sollen dagegen diejenigen Risiken verbleiben, die sich aus anderen als dienstunfallbedingten Gründen, insbesondere aus persönlichen Anlagen, Gesundheitsschäden und Abnutzungserscheinungen ergeben (BVerwG, Beschluss vom 8.3.2004, a.a.O.), so wie sie seit dem Jahr 1997 beim Kläger aufgetreten sind (vor dem Dienstunfall vom 24. Juli 2006 bereits aufgetretene Kopfschmerzen, psychosomatische Störungen, Tinnitus und Hörverlust).

  • BVerwG, 20.02.1998 - 2 B 81.97

    Anspruch auf Gewährung von Unfallausgleich - Minderung der Erwerbsfähigkeit auf

    Auszug aus VG Ansbach, 28.04.2009 - AN 1 K 07.00500
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 1.3.2007 - 2 A 9/04; Urteil vom 28.4.2002 - 2 C 22/01, ZBR 2003, 140; Beschluss vom 8.3.2004 - 2 B 54/03, Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 13, vom 29.12.1999 - 2 B 100/99; Beschluss vom 20.2.1998 - 2 B 81/97) sind als Ursache im Rechtssinne auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Dienstunfallversorgung nur solche für den eingetretenen Schaden ursächlichen Bedingungen im naturwissenschaftlich-philosophischen (natürlich-logischen) Sinne anzuerkennen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg nach natürlicher Betrachtungsweise zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben.

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass im Verwaltungsverfahren eingeholte Gutachten auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zulässige Beweismittel sind, sofern sie inhaltlich und nach der Person des Sachverständigen den Anforderungen entsprechen, die an ein gerichtliches Gutachten zu stellen sind (BVerwG, Beschluss vom 20.2.1998 - 2 B 81/97, Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, ES/C II 3.4 Nr. 7).

  • BVerwG, 08.09.2005 - 3 C 50.04

    Subvention; Gewährung eines zinslosen Darlehens; Zweistufentheorie; Rückforderung

    Auszug aus VG Ansbach, 28.04.2009 - AN 1 K 07.00500
    Die Kostenentscheidung kann auch für den erledigten Teil in dem die Instanz abschließenden Urteil über den anhängig gebliebenen Teil des Rechtsstreits getroffen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 8.9.2005 - 3 C 50.04, DVBl 2006, 118; Kopp/Schenke, VwGO, RdNr. 5 zu § 161).
  • BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 22.01

    Dienstunfall; Unfallfürsorge; Ursachenbegriff; Gelegenheitsursache;

    Auszug aus VG Ansbach, 28.04.2009 - AN 1 K 07.00500
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 1.3.2007 - 2 A 9/04; Urteil vom 28.4.2002 - 2 C 22/01, ZBR 2003, 140; Beschluss vom 8.3.2004 - 2 B 54/03, Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 13, vom 29.12.1999 - 2 B 100/99; Beschluss vom 20.2.1998 - 2 B 81/97) sind als Ursache im Rechtssinne auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Dienstunfallversorgung nur solche für den eingetretenen Schaden ursächlichen Bedingungen im naturwissenschaftlich-philosophischen (natürlich-logischen) Sinne anzuerkennen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg nach natürlicher Betrachtungsweise zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben.
  • BVerwG, 21.06.2007 - 2 A 6.06

    Verwendung von Soldaten im Bundesnachrichtendienst; Festlegung der

    Auszug aus VG Ansbach, 28.04.2009 - AN 1 K 07.00500
    Auch bestehen für die Kammer keine Zweifel an der Sachkunde oder Unparteilichkeit der von der Beklagten bestimmten Gutachter (vgl. zu diesen Anforderungen: BVerwG, Urteil vom 21.6.2007 - 2 A 6/06, Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 35).
  • BVerwG, 01.03.2007 - 2 A 9.04

    Chronisches Wirbelsäulenleiden der Klägerin als Folge eines Dienstunfalls - Ein

    Auszug aus VG Ansbach, 28.04.2009 - AN 1 K 07.00500
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 1.3.2007 - 2 A 9/04; Urteil vom 28.4.2002 - 2 C 22/01, ZBR 2003, 140; Beschluss vom 8.3.2004 - 2 B 54/03, Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 13, vom 29.12.1999 - 2 B 100/99; Beschluss vom 20.2.1998 - 2 B 81/97) sind als Ursache im Rechtssinne auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Dienstunfallversorgung nur solche für den eingetretenen Schaden ursächlichen Bedingungen im naturwissenschaftlich-philosophischen (natürlich-logischen) Sinne anzuerkennen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg nach natürlicher Betrachtungsweise zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben.
  • BVerwG, 15.09.1994 - 2 C 24.92

    Beamtenrecht - Dienstunfallrecht - Ursachenbegriff - Polizeidienstunfähigkeit

    Auszug aus VG Ansbach, 28.04.2009 - AN 1 K 07.00500
    Der Kläger, dem die volle Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung von Unfallfürsorge obliegt (BVerwG, Urteil vom 23.5.1962 - VI C 39.60, BVerwGE 14, 181; Urteil vom 15.9.1994 - 2 C 24/92, BayVBl 1995, 185; Beschluss vom 11.3.1997 - 2 B 127.96; BayVGH, Beschlüsse vom 9.3.2001 - 3 ZB 01.76 und vom 8.9.2000 - 3 B 96.1472;Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, RdNr. 215 f. zu § 31 BeamtVG; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, BeamtVG, Erl. 5 - 1.3 zu § 45), war nicht in der Lage, die genannten Gutachten und amtsärztlichen Bewertungen substantiiert in Frage zu stellen, so dass die Kammer nicht gehalten war, ein weiteres ärztlichen Obergutachten einzuholen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.6.1975 - VII B. 54.75, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 42) und den dahingehend vom Bevollmächtigten des Klägers in der mündlichen Verhandlung gestellte Beweisantrag ablehnen konnte.
  • BVerwG, 11.03.1997 - 2 B 127.96

    Beweiserleichterungen durch den Beweis des ersten Anscheins bei dem Eintritt

    Auszug aus VG Ansbach, 28.04.2009 - AN 1 K 07.00500
    Der Kläger, dem die volle Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung von Unfallfürsorge obliegt (BVerwG, Urteil vom 23.5.1962 - VI C 39.60, BVerwGE 14, 181; Urteil vom 15.9.1994 - 2 C 24/92, BayVBl 1995, 185; Beschluss vom 11.3.1997 - 2 B 127.96; BayVGH, Beschlüsse vom 9.3.2001 - 3 ZB 01.76 und vom 8.9.2000 - 3 B 96.1472;Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, RdNr. 215 f. zu § 31 BeamtVG; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, BeamtVG, Erl. 5 - 1.3 zu § 45), war nicht in der Lage, die genannten Gutachten und amtsärztlichen Bewertungen substantiiert in Frage zu stellen, so dass die Kammer nicht gehalten war, ein weiteres ärztlichen Obergutachten einzuholen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.6.1975 - VII B. 54.75, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 42) und den dahingehend vom Bevollmächtigten des Klägers in der mündlichen Verhandlung gestellte Beweisantrag ablehnen konnte.
  • BVerwG, 23.05.1962 - VI C 39.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Ansbach, 28.04.2009 - AN 1 K 07.00500
    Der Kläger, dem die volle Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung von Unfallfürsorge obliegt (BVerwG, Urteil vom 23.5.1962 - VI C 39.60, BVerwGE 14, 181; Urteil vom 15.9.1994 - 2 C 24/92, BayVBl 1995, 185; Beschluss vom 11.3.1997 - 2 B 127.96; BayVGH, Beschlüsse vom 9.3.2001 - 3 ZB 01.76 und vom 8.9.2000 - 3 B 96.1472;Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, RdNr. 215 f. zu § 31 BeamtVG; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, BeamtVG, Erl. 5 - 1.3 zu § 45), war nicht in der Lage, die genannten Gutachten und amtsärztlichen Bewertungen substantiiert in Frage zu stellen, so dass die Kammer nicht gehalten war, ein weiteres ärztlichen Obergutachten einzuholen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.6.1975 - VII B. 54.75, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 42) und den dahingehend vom Bevollmächtigten des Klägers in der mündlichen Verhandlung gestellte Beweisantrag ablehnen konnte.
  • BVerwG, 28.08.1964 - VI C 45.61

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - Beendigung eines

    Auszug aus VG Ansbach, 28.04.2009 - AN 1 K 07.00500
    Die von einer Verwaltungsbehörde bestellten Gutachter sind grundsätzlich als objektiv urteilende Gehilfen der das öffentliche Interesse wahrenden Verwaltungsbehörde und nicht als parteiische Sachverständige anzusehen (BVerwG, Urteil vom 15.4.1964 - VI C 45.61, DÖD 1965, 58).
  • VGH Bayern, 09.03.2001 - 3 ZB 01.76
  • VGH Bayern, 08.09.2000 - 3 B 96.1472
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